In der Bauausschusssitzung am 27.09.2021 stellten die Investoren ein neues Konzept für das ehemalige Kinderkurheim Köhlbrand vor. Im August letzten Jahres hatten sie das endgültige Aus für das "UFO-HOTEL" verkündet.
Nun soll dort das "Kurhotel Köhlbrand" entstehen.
Dabei handelt es sich um einen komplett neuen Entwurf.
Alle bestehenden Häuser auf dem Grundstück sollen demnach revitalisiert werden.
Laut Aussage der Architektin "wird die Landschaft über die Häuser gezogen.
Alle erhalten nach tiefgreifender Sanierung der Substanz und Ausrüstung mit erneuerbaren Energien (Pellets und/oder Wasserstoff) Grasdächer."
Das Hotel wird insgesamt über 90 Zimmer verfügen, so dass die Planer sogar die Zimmeranzahl im Vergleich zum Kinderkurheim um 30 Zimmer reduziert haben. Wie in den alten Gebäuden, werden sich die Zimmer hauptsächlich im 1. Stock befinden. Ausschliesslich die 60 Stellplätze vor Ort werden genutzt. Für alle weiteren Parkplätze soll auf einem Grundstück am Ortsrand eine Parkpalette entstehen. Von dort werden die Gäste mit einem naturverträglichen Shuttle-Service zum Kurhotel gebracht.
Auch das Stammhaus bleibt natürlich erhalten und wird das Kernstück des gesamten Ensembles.
Der Hoteleingang, der Essensraum bzw. Restaurant sowie eine Bibliothek werden dort ihren Platz finden.
Die Nutzung ist als Kurhotel mit Thalassoanwendungen vorgesehen.
Dazu wird auch das ehemalige Schwimmbad wieder genutzt.
In diesem Bereich sollen zukünftig auch die Anwendungen stattfinden.
Die Planer sprachen davon: Es soll ein "Kraftort" werden für "individuelle Gäste, Paare und Familien". Auch von Burnout geplagte Gäste sollen dort einen Ort der Ruhe und Revitalisierung finden.
Unsere Kernkritikpunkte waren damals die Höhe der Gebäude, der Eingriff in die Natur sowie die drohende Verkehrsbelastung.
Alle drei Punkte sind aufgenommen worden, indem der Altbestand genutzt wird und damit die bestehende Gebäudehöhe erhalten bleibt.
Der Eingriff in die Natur wird nicht vergrößert, sondern durch die Nutzung von erneuerbaren Energien wird versucht einen Mehrwert zu schaffen.
Der Verkehr wird durch die Auslagerung der Parkmöglichkeiten größtenteils minimiert.
Hier findet ihr noch einmal die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Wir sind gespannt auf die weitere Planung und halten Euch selbstverständlich auf dem Laufenden!
INVESTOREN GEBEN AUS FÜR UFO-HOTEL BEKANNT!
Ende August kam die sensationelle Nachricht - die Investoren teilen in einem Brief an die Mitglieder des Bauausschusses von St. Peter-Ording mit, dass sie ihre Pläne nicht weiter verfolgen werden und damit kein UFO-Hotel gebaut werden wird!!! Die Pläne sind endgültig vom Tisch.
Zwischenzeitlich haben viele Gespräche zwischen CDU, FDP und Investoren stattgefunden.
Hauptthema war immer wieder das Ausmaß der baulichen Nutzung. Aber diesbezüglich konnte es keinerlei Einigung geben, so dass der Investor jetzt das Ende verkündete.
Er plant nun die Bestandsgebäude wieder zu beleben.
Wann und wie das geschehen soll, ist noch nicht veröffentlicht worden.
Wir sind überglücklich und stolz darauf,
gemeinsam mit Euch dieses Ergebnis erzielt zu haben!!!
Immer wieder wurde uns gesagt, dass man dagegen doch eh nichts machen könne.
UND???
Man kann eben doch!
Wenn man hartnäckig bleibt und sich gemeinsam für etwas einsetzt.
Deshalb möchten wir Euch ein riesengroßes Dankeschön aussprechen.
DANKE
FÜR EUER ENGAGEMENT,
FÜR EURE ZIELSTREBIGKEIT,
FÜR EURE AUSDAUER!
Lasst und gemeinsam weitermachen und genau da anknüpfen!
Wir freuen uns drauf!
Anfang März kam dann die erfreuliche Nachricht - CDU und FDP halten weiterhin an einer Gebäudehöhe von 12 Metern fest! Die im Februar vorgestellte Planung ginge den Fraktionen nicht weit genug.
"Sie wünschen sich eine weitere Reduzierung der Gebäudehöhe und des Volumens des Baus. Dadurch würde sich die Zahl der Zimmer und der Stellplätze verringern. Die damit verbundene Reduzierung der Verkehrsströme würde direkt und indirekt zur Entlastung des Standortes und einer verträglicheren Einpassung in die Umgebung beitragen."
Die Fraktionen fordern weiterhin, dass das Hotel nur zwei Geschosse haben und nicht höher als 12 Meter sein soll.
Ein weiteres Argument dafür ist, dass sich ein Hotel mit 12 Metern viel besser in die umliegende Dünenlandschaft von maximal 10,5 Metern einfügen würde.
Somit sind auch diese Pläne der Investoren von den Fraktionen ganz eindeutig abgelehnt worden.
Wann dieses Projekt wieder auf der Tagesordnung stehen wird, ist aktuell unklar.
Sobald es Neuigkeiten dazu gibt, werden wir Euch selbstverständlich informieren!
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung im Oktober 2019 dem geplanten Ufo-Hotel eine Absage erteilt, in dem der Bauausschuss mehrheitlich den sog. Auslegungsbeschluss abgelehnt hat.*1 Dennoch haben die Vorhabenträger die Ablehnung nicht auf sich beruhen lassen und am 05.02.2020 im Dünenhus in St. Peter-Ording ihre neuen Pläne präsentiert.
Diese wichen aber wieder erheblich von dem ab, was nach heute gültigem Bebauungsplan Nr. 40 möglich ist. Auch hielten sie sich in keinem der Punkte an die Vorgaben, die im Oktober 2019 seitens der CDU/FDP festgesetzt worden waren.*2
Hier eine Darstellung, die zeigt, dass keine einzige der Vorgaben eingehalten wurden:
All dies ändern natürlich nichts daran, dass der Bauausschuss der Gemeinde St. Peter-Ording das Projekt abgelehnt hat.
Wir halten Euch bei Neuigkeiten auf dem Laufenden!
Am 28.10.2019 stand auf der Tagesordnung des Bauausschusses der "Entwurfs- und Auslegungsbeschluss" für das Dünenhotel." Der Saal war brechend voll und es gab dank Eurer überwältigenden Unterstützung keinen einzigen, freien Stuhl mehr! Die Stimmung brodelte und mit großer Spannung wurde die Abstimmung erwartet.
Zunächst stellte der Investor nochmals seine Pläne vor. Nach dem diese Präsentation beendet und die zahlreichen Fragen und Einwände beantwortet waren, forderte der Bauausschuss-Vorsitzende die anwesenden Mitglieder des Bauausschusses zur Abstimmung auf.
An dieser Stelle verkündete die CDU, dass sie mit der FDP ein sogenanntes Positionspapier gefasst habe, welches die exakten Vorgaben regelt, die die Parteien gemeinsam zum geplanten Hotelbau vereinbart haben.
Folgende Regelungen bezüglicher einer maximalen Bebaubarkeit des Grundstücks wurden schriftlich festgehalten:
- GRZ 0,2
- GRZ II 0,3
- Firsthöhe 12m
- 2 Vollgeschosse
- Waldumwandlung u. Unterschreitung Waldabstand von 30m wird nicht zugestimmt.
(eine GRZ II von 0,3 heißt, dass 30% des Grundstückes bebaut werden dürfen)
Es folgte die Abstimmung hinsichtlich des geplanten Dünenhotels, mit folgendem Ergebnis:
Die CDU stimmte mit drei und die FDP mit einer Stimme gegen den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ab. Da es insgesamt sieben stimmberechtigte Mitglieder des Bauausschusses gibt, war der Entwurf damit endgültig abgelehnt!
Danach folgte minutenlanger Beifall. Der gesamte Saal stand auf und jubelte - ein grandioser Moment!
Die im Positionspapier beschlossenen Kriterien müssen bei der zukünftigen Planung vom Investor eingehalten werden.
Wir sind den beiden Parteien sehr dankbar, dass sie sich so detailreich informiert haben, die Verantwortung übernommen und die aus unserer Sicht einzig richtige Entscheidung getroffen haben.
Das stärkt nicht nur unser Vertrauen in die hiesige Politik, sondern lässt uns für die Zukunft äußerst positiv stimmen.
Fussnoten:
*1 vgl. Husumer Nachrichten vom 31.10.2019., sowie hier weiter unten auf dieser Seite.
*2 Quelle: sog. Positionspapier der CDU/FDP. Am 28.10.2019 tagte der Bauausschuss der Gemeinde St. Peter-Ording. Dort verlasen die Fraktionen CDU/FDP ihr sog. Positionspapier mit dem Titel: "Interfraktionelles Positionspapier der CDU und der FDP Sankt Peter-Ording zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 79. ehemaliges Kurheim "Köhlbrand" am Strandweg."
*3 Quelle: laut aktuell gültigem Bebauungsplan (BPlan) ist folgender Bau auf dem Gelände des Kinderkurheims überhaupt nur erlaubt: Hauptanlagen von maximal GRZ I = 0,12 und Nebenanlagen von maximal GRZ = 0,06, insgesamt also eine Fläche von maximal GRZ II = 0,18. Das ergibt sich aus Folgendem: Im BPlan von 1989 heißt es für das Grundstück, auf welchem das Kinderkurheim bis heute steht, wörtlich: „SO II o KUR / GRZ 0,12 / GFZ 0,20“. Es ist also eine GRZ (sog. Grundflächenzahl) von maximal 0,12 und eine GFZ (sog. Geschossflächenzahl) von maximal 0,20 festgelegt und erlaubt. Zusätzlich zu den Hauptanlagen mit der GRZ I von 0,12 dürfen Nebenanlagen (gem. § 19 Abs. 4 BauNVO) von maximal 50% der GRZ I errichtet werden, also weitere 0,06 als zusätzliche GRZ. Dies ergibt dann die sog. GRZ II = 0,18 .
*4 vgl. Fussnote 2.
*5 Quelle: Am 05.02.2020 wurden diese Zahlen von Vertretern der Dritte Hotel Seeburg GmbH auf der Veranstaltung im Dünenhus per Powerpoint-Präsentation und zudem mündlich dargestellt.
*6 vgl. hier, dort unter "Legende zum Vorher-Nachher-Vergleich", Ziffer Zu.2.
*7 vgl. Fussnote 2.
*8 vgl. Fussnote 5.
*9 Quelle: laut aktuell gültigem Bebauungsplan (BPlan) heißt es für das Grundstück, auf welchem das Kinderkurheim bis heute steht, wörtlich: „SO II o KUR / GRZ 0,12 / GFZ 0,20“. Das II gibt vor, dass dort eine Bebauung von maximal zwei Vollgeschossen erlaubt ist.
*10 vgl. Fussnote 2.
*11 vgl. Fussnote 5.
*12 vgl. Stellungnahme der Forstbehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 24911 Flensburg, Dezernat 54, untere Forstbehörde) vom 14.02.2019.
*13 vgl. § 24 LWaldG.
*14 vgl. Fussnote 2.
*15 vgl. Fussnote 5.
*16 vgl. Fussnote 2.
*17 vgl. Fussnote 5.
*18 vgl. aktuell gültigen Plan Nr. 40 (Teil B Begründung, Ziff. 1).
*19 vgl. Fussnote 2.
*20 vgl. Fussnote 5.