Naturschutzverbände schlagen ALARM!


BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. ), Stellungnahme vom 14.02.2019:

 

"Dieser Platz befindet sich nicht nur in einem natur- und landschaftlich sehr wertvollen Bereich, sondern auch noch in einem hochwassergefährdeten Bereich vor dem Küstenschutzdeich.

Solch ein Eingriff wäre in der heutigen Zeit aus Gründen des Natur,- Landschafts- und Hochwasserschutzes nicht möglich.

 

Aus Gründen des Natur,- Landschafts- und Hochwasserschutzes wäre eine Entfernung der vorhandenen Bebauung und Renaturierung der Fläche zu fordern". 

 


Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.V. mit der Arbeitsgruppe 29, Stellungnahme vom 28.02.2019:

 

"Bezüglich der im Vorentwurf abgebildeten Visualisierung bestehen unsererseits Zweifel, ob diese maßstabsgerecht dargestellt sind."

 

"Gesamtfazit: Natur, Landschaftsbild und Verkehrs-Infrastruktur werden mit einem Bauvorhaben dieser Größe überfordert".


NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.), Stellungnahme vom 28.02.2019:

 

"Verzicht auf Umweltprüfung unwirksam". "Wohnbebauung meint nicht touristische Wohnnutzung eines Hotels." "Es wird bezweifelt, dass in diesem Fall das beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB zur Anwendung kommen kann."

 

"Auswirkungen auf den Nationalpark als auch die FFH-Gebiete zu erwarten."

 

"Teile des Grundstücks wie auch der öffentliche Parkplatz und ein Teil des Strandweges würden beim Risiko-Szenario HWG 100 (100-jähriges Wiederkehrintervall einer Sturmflut) überflutet werden."

 

"Ein aufwändiger Hotel-Neubau in Außendeichslage erscheint keine gut durchdachte Planung."

 

"Bei 120 Zimmern deutliche Zunahme der nächtlichen Beleuchtung und damit Gefährdung von seltenen und bedrohten Tierarten (Nacht-Schmetterlinge, Wildbienen, etc.)." Für die eigentliche Planung ist daher eine gesonderte Untersuchung von Schmetterlingen und Wildbienen zwingend erforderlich."

 

"Der geplante Hotelkomplex übertrifft in seinen Ausmaßen, insbesondere in der Höhe, die bestehenden Gebäude des ehem. Kurheims und die umliegende Bebauung bei weitem.

Da das geplante Vorhaben in einem sehr sensiblen Naturraum inmitten mehrerer NATURA-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) liegt und diese teilweise an den Außengrenzen vom Plangebiet direkt berührt werden, ist von einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzgebiete auszugehen." 

 

"Erhebliche Auswirkungen auf nachtaktive Insekten, Fledermäuse und nachts ziehende Vögel sind höchstwahrscheinlich. Ebenso sind bei der Vielzahl von Fensterflächen an dem künftigen Hotelbau, wie sie auf dem Vorabzug des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 zu erkennen sind, Einwirkungen auf Vögel und deren Tötung vorprogrammiert. 

Die Vögel nehmen die Fensterflächen aufgrund von Spiegelungen oder Unsichtbarkeit nicht wahr und verunglücken. Wegen der unmittelbaren Nähe zu den EU-Vogelschutzgebieten ist ein erhöhter Vogelschlag an den Fensterflächen zu erwarten." 

 

"Da das Vorhaben mit solchen Wirkfaktoren verbunden ist, die erhebliche Beeinträchtigungen in den FFH-Gebieten auslösen können (erhebliche Lichtimmissionen u.a.) fordert der NABU für das o.g. Plangebiet eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Es wurde bedeutsames Nahrungshabitat für die Fledermäuse und div. Vogelarten und Moorfrosch-Population identifiziert.""

 

 "Absenkungen des Grundwasserstandes sind zu befürchten." "zusätzlichen Lärm- und Abgasbelastungen einhergehen." "Staus und Überlastung der verkehrlichen Anbindung zu rechnen."

 

Wenn Ihr die vollständigen Stellungnahmen des NABU lesen möchtet, dann klickt gerne auf folgenden Link des NABU.


Schutzstation Wattenmeer, Stellungnahme vom 11.02.2019:

 

"Der Darstellung "wird sich in die Dünenlandschaft einfügen" kann angesichts einer Gebäudehöhe von 21m über NPN nicht gefolgt werden.

In diese Dünenlandschaft wird sich der Neubau nicht "einfügen", sondern die umgebenden Dünen um mindestens 10,5m zuzüglich Aufbauten überragen.

Dies führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. 

Vor allem von Seeseite und damit vom Nationalpark aus stellt dies einen Eingriff ins Landschaftsbild dar."

 

"Aus Gründen des Landschaftsbildschutzes sollte im Außendeichsbereich nicht viergeschossig gebaut werden dürfen, sondern an der maximal zweigeschossigen Bauweise des aktuellen B-Plans festgehalten werden."