DATEN & FAKTEN

NATUR

  1. Grundstück umgeben von 3 europäischen Naturschutz-gebieten*1
  2. trotzdem Anwendung des beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB*2
  3. d.h. dass sie keine komplette Umweltprüfung machen müssen*3, sondern mit einer 14-seitigen Schnellabfertigung durchpreschen
  4. Ergebnis: "keine direkten oder indirekten, erheblichen Beeinträchtigungen"*4 - bei 15 m Abstand zum Schutzgebiet!!!*5
  5. Investor und Bürgermeister betonen, dass trotz des beschleunigten Verfahrens alle üblichen Prüfungen vorgenommen werden würden. Das ist falsch nachweislich! Es gibt keine Umweltprüfung, keinen Umweltbericht, kein Kompensationserfordernis, ...
  6. Naturschutzverbände fordern komplette Umweltprüfung!*6

Realistische Auswirkungen könnt Ihr unter dem Bereich Naturschutzverbände jederzeit nachlesen!

AUSMAß DER BEBAUUNG

  1. aus Gründen des Natur-, Landschafts- und Hochwasserschutzes wäre ein solches Bauwerk wie das Kinderkurheim heute nicht mehr möglich lt. BUND
  2. bis 2011 war es ein Mutter-Kind-Kurheim und das Gebäude wurde "zum Wohle der Kinder" errichtet
  3. Grundstück hat eine Fläche von 18.730 qm; bebaut werden sollen insgesamt mit Haupt- und Nebenanlagen 12.225 qm*7
  4. viergeschossige Bauweise*8 mit einer Höhe von 16 m zzgl. Aufbauten
  5. aktuell zweigeschossige Bauweise, die vom Dünenrelief verdeckt wird
  6. Neubau wird die umgebenden Dünen um mindestens 10,5 m zzgl. Aufbauten überragen
  7. Orts- und Landschaftsbild werden definitiv beeinträchtigt

VERKEHR

  1. Strandweg ist eine Spielstraße und somit verkehrsberuhigte Zone 
  2. Straße ist ein Nadelöhr zum Strand und einzige Zufahrt zu diesem Strandabschnitt (gerade für DLRG!)
  3. Lt. Verkehrsgutachten zukünftig 354 Kfz-Bewegungen mit 21 LKW-An- und Ablieferungen
  4. schon heute immenser Rückstau vom Strandweg bis hin zur B202
  5. Auf dem öffentlichen Parkplatz werden Parkplätze wegfallen, wenn der Verkehr darüber geleitet wird
  6. geplante Polleranlage auf dem Parkplatz benötigt 1 Minute für das Auf- und Absenken - Chaos vorprogrammiert!
  7. vorgelegte Verkehrskonzept ist somit nicht schlüssig und darstellbar

 


VORHER-NACHHER-VERGLEICH

(Erläuterungen zu den Berechnungen unten in der Legende)

  Kinderkurheim UFO-Hotel
1. Erlaubte bebaute Fläche

2.934 qm

(GRZ 0,18)

(1.956 qm Hauptanlagen

zzgl. 978 qm Nebenanlagen)

 -

GFZ 0,20

12.225 qm

(GRZ 0,75)

(6.520 qm Hauptanlagen

zzgl. 5.705 qm Nebenanlagen)

 -

GFZ 0,70

2. Höhe des Gebäudes (mit Aufbauten) 6,70 m - 8,70 m 17,00 m
3. Anzahl der Geschosse 2 4
4. Anzahl Gäste pro Monat

170 Kinder/Mütter

u. keine externen Restaurantgäste

2.160 Hotelgäste

zzgl. 4.380 externe Restaurantgäste

5. Verweildauer je Gast 25 Nächte 3 Nächte
6. Tägliche PKW-Bewegungen 14 354 (!)
7. Restaurant-Sitzplätze 170 544
8. Lärmpegel

- dB tagsüber/

- dB nachts

51 dB tagsüber/

36 dB nachts

Wer steckt hinter dem Hotelprojekt?

  1. Eigentümer des Grundstücks ist die Dritte Hotel Seeburg GmbH.*20 Geschäftsführerin*21 ist Frau Gisela Mankel. Bis April 2019 war auch Herr Matthias Haase Geschäftsführer*21 und bis zum 28. November 2018 auch Gesellschafter.*22
  2. 100%-iger Alleingesellschafter ist die KRM Leasing GmbH & Co. KG,*20 dessen Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Karl-Rudolf Mankel und Frau Gisela Mankel sind.*24
  3. Hauptinvestor*23 ist zudem Herr Karl-Rudolf Mankel.


Legende zum Vorher-Nachher-Vergleich:

 

zu 1.:  laut aktuell gültigem Bebauungsplan (BPlan) ist folgender Bau auf dem Gelände des Kinderkurheims überhaupt nur erlaubt: Hauptanlagen von maximal 1.956 qm (GRZ I = 0,12) und Nebenanlagen von maximal 978 qm (GRZ = 0,06), insgesamt also eine Fläche von maximal 2.934 qm (GRZ II = 0,18). Das ergibt sich aus Folgendem: Im BPlan von 1989 heißt es für das Grundstück, auf welchem das Kinderkurheim bis heute steht, wörtlich: „SO II o KUR / GRZ 0,12 / GFZ 0,20“.  Es ist also eine GRZ (sog. Grundflächenzahl) von maximal 0,12 und eine GFZ (sog. Geschossflächenzahl) von maximal 0,20 festgelegt und erlaubt. Zusätzlich zu den Hauptanlagen mit der GRZ I von 0,12 dürfen Nebenanlagen (gem. § 19 Abs. 4 BauNVO) von maximal 50% der GRZ I errichtet werden, also weitere 0,06 als zusätzliche GRZ. Dies ergibt dann die sog. GRZ II = 0,18 . Bei der Berechnung ist von einer gesamten Baugebietsgröße von 16.300 qm ausgegangen worden. In dem aktuell gültigen Bebauungsplan von 1988, dort Teil B unter 1. heißt es zudem wörtlich:  "Die Nutzungsarten REINES WOHNEN, ALLGEMEINES WOHNEN und SONDERGEBIET- KUR orientieren sich am Bestand und werden dem Charakter des Gebietes als Teil eines Kurortes gerecht, da kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind. Das festgesetzte Maß der Nutzung orientiert sich am Bestand und soll eine weitere bauliche Verdichtung im Übergang zum Landschaftsschutzgebiet "Utholm" und zum "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" verhindern.

zu 1.:  laut den in der Öffentlichkeit präsentierten Unterlagen: "Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79" (Stand: 20.12.2018), Ziffer 6.6.3., S. 84, Ziffer 8.2.2., S. 119 f. soll  die bebaute Fläche des UFO-Hotels 6.520 qm (GRZ I = 0,4) für die Hauptanlagen, sowie weitere 5.705 qm (GRZ = 0,35) für Nebenanlagen betragen. Diese GRZ II soll ausweislich dieser Unterlagen insgesamt auf 0,75 anwachsen. Die GFZ künftig 0,70 betragen. Bei der Berechnung ist von einer gesamten Baugebietsgröße von 16.300 qm ausgegangen worden. Die gem. § 19 Abs. 4 BauNVO erlaubte Überschreitung der GRZ I (0,4) von maximal 50% würde eine maximal rechtlich mögliche GRZ II von 0,6 bedeuten. Mit einer GRZ II von 0,75 wird diese rechtlich verbindliche Grenze erheblich überschritten.

 

zu 2.:  Die tatsächlichen Höhen der aktuellen Gebäude des Kinderkurheims wurden von Mitarbeitern der Waterkant-LIEBE ausgemessen. Danach ergeben sich Gebäudehöhen von 6,70 bis 8,70 Metern. Die Höhe der vorderen Gebäude des Kinderkurheims (an der Seeseite Strandübergang) beträgt nur 6,70m. Die Mitarbeiter sind keine professionellen Landvermesser. Hier wurde aber nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Die Messungen wurden zudem nicht nur von einer Person vorgenommen, sondern es waren mehrere Personen anwesend. Das verwendete Gerät war ein professionelles geeichtes Gerät mit folgender Bezeichnung: Bosch Professional Laser Entfernungsmesser GLM 50 C (Messbereich: 0,05 - 50 m, Messgenauigkeit: +/- 1,5 mm). Der Investor selbst teilt mit, dass seiner Ansicht nach die höchsten Gebäude des aktuellen Kinderkurheims eine Höhe von 9,12m haben würden.

zu 2.:  die geplante Höhe des UFO-Hotels ergibt sich aus den in der Öffentlichkeit präsentierten Unterlagen, sowie den Aussagen des Investors auf der ersten öffentlichen Präsentation am 04.10.2018, sowie der öffentlichen Präsentation am 02.04.2019, sowie aus zahlreichen Presseberichten, wie bspw. aus dem Presseartikel der Husumer Nachrichten v. 04.04.2019, Seite 12. Überall wird eine Höhe von 16,00 Metern benannt. Hinzu kommen noch weitere Aufbauten, wie bspw. Lüftungsanlagen und Geländer, Quelle: "Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79" (Stand : 20.12.2018), dort Ziffer 8.2.3, S. 120-121. Auch auf den eigenen Animationen, die der Investor veröffentlicht hat, lässt sich erkennen, dass Menschen oben auf dem höchsten Punkt des Gebäudes spazieren gehen. Hierzu ist aus unserer Sicht notwendig, dass es zumindest Geländer gibt, damit diese Menschen nicht aus 16,00 Metern Höhe abstürzen können. Wir gehen von einer Höhe der notwendigen Geländer von ca. 1,50 Metern aus, die auf dem Dach des Hotels errichtet werden müssten, so dass das Hotel an seinem höchsten Punkt daher 17,50 Meter sein würde. Der bisherige Vorentwurf des Bebauungsplans lässt ebenfalls erkennen, dass es weitere Aufbauten geben wird. So setzt Ziff. 8.2.3 des Vorentwurfs des Bebauungsplans die Höhe baulicher Anlagen selbst fest. Dort heißt es: „Einige Aufbauten lassen sich notwendigerweise nicht vermeiden, so dass bspw. Lüftungsanlagen und Geländer zur Sicherung die festgesetzten Höhen überschreiten dürfen.“ Zudem heißt es dort "Gebäudehöhe von 21 Meter über NHN". Weiter heißt es in 8.7. Textliche Festsetzungen in 2.2. zum Maß der baulichen Nutzung: „Die im Bebauungsplan festgesetzte Oberkante Gebäude (OK Gebäude) bezieht sich auf die Oberkante der Attika und darf durch technische Aufbauten, wie Lüftungsanlagen, sowie Geländer überschritten werden.“ Vgl. auch Husumer Nachrichten vom 04.04.2019, Seite 12: „Am höchsten Punkt wird es 16 Meter hoch sein. Der First liegt 21 Meter über Normalhöhennull.“

 

zu 3.:  laut aktuell gültigem Bebauungsplan ist eine zweigeschossige Bauweise erlaubt (Quelle: aktueller öffentlich einsehbarer Bebauungsplan Nr. 40, Teil A von 1989); vgl. auch oben (zu 1.). Diesem entspricht auch das aktuelle Kinderkurheim mit seiner zweigeschossigen Bauweise.

zu 3.:  "Es sind insgesamt vier oberirdische Geschosse für den Hotelkomplex vorgesehen", Quelle: "Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79" (Stand : 20.12.2018), Ziffer 7.1.1, S. 91 sowie vgl. oben (zu 2.), sowie Husumer Nachrichten v. 04.04.2019, Seite 12: "Das geplante Gebäude soll viergeschossig errichtet werden.“

 

zu 4.:  Schriftliche Angaben zur genauen Anzahl der Mütter und Kinder, die damals im Kinderkurheim zur Kur waren, liegen uns nicht vor. Aber laut Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern des Kinderkurheims und  Einwohnern St. Peter-Ordings waren dies ca. 170 Mütter und Kinder im Monat. Das Kinderkurheim hatte im Vergleich zu einem Hotel gar kein Restaurant, welches für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen war (vgl. unten zu 7.).

zu 4.:  Exakte Aussagen, wie viele Hotel-Gäste pro Monat künftig tatsächlich kommen werden kann niemand treffen. Deshalb haben wir für unsere Schätzung folgende Annahmen getroffen: Geplant sind für das Hotel 240 Betten (kann auch noch erhöht werden). Die meisten Hotelgäste bleiben schätzungsweise zwischen 2 und 4 Nächten, deshalb nehmen wir im Schnitt 3 Nächte an (vgl. hierzu auch Punkt 5., wonach 2,4 Nächte der Durchschnitt sind). Dass bedeutet, dass pro Monat 10 Bettenwechsel bei einer Vollauslastung stattfinden würden. Wir gehen von einer Auslastung von 90% aus (vgl. hierzu auch Ausführungen zu 5.).  Multiplizieren wir die Auslastung mal die Anzahl der Betten mal die Bettenwechsel ergibt sich eine Zahl von 2.160 Gästen pro Monat. Hinzu kommen allerdings auch noch die Restaurantgäste (544 Plätze im Restaurant, wovon laut Planungsunterlagen mindestens 97 Plätze für Nicht-Hotelgäste vorgesehen sind). Dazu kommen noch die zahlreichen Mitarbeiter, die für ein großes Wellnesshotel notwendig sind. Zur Berechnung der externen Restaurantgäste (die nicht zugleich Hotelgäste sind) haben wir angenommen, dass die laut Planungsunterlagen zumindest die für Nicht-Hotel-Gäste vorgesehenen 97 Restaurantplätze im Durchschnitt 1,5 Mal pro Tag von externen Nicht-Hotel-Gästen besucht werden. Das bedeutet bspw., dass 50% dieser Plätze drei Mal pro Tag von verschiedenen Restaurantgästen belegt werden. Die 97 Sitzplätze könnten theoretisch sogar 6  Mal pro Tag belegt werden, bspw. zum Frühstück, Mittag und Abendessen und das vermutlich auch zwei Mal pro Mahlzeit, also insgesamt 6 Belegungen am Tag. Wir rechnen konservativ mit einem Viertel dessen. Danach würden also nur 146 externe Restaurantgäste pro Tag das Hotel besuchen. Dies wären bei 30 Tagen im Monat 4.380 externe Restaurantgäste im Monat (wohl gemerkt zusätzlich zu den internen Restaurantgästen, die sowieso Gäste des Hotels sind). Im Vergleich mit anderen Hotels wäre dies noch sehr konservativ gerechnet. Andere Hotels in St. Peter-Ording bieten ihre Restaurants viel häufiger auch Nichthotelgästen an, als es der Investor in seinen Zahlen in den veröffentlichten Unterlagen darstellen möchte. Demnach sollen es angeblich nur 97 Plätze von 544 Restaurantplätzen sein (also nur 17,8%), die auch für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dies scheint für ein Hotelrestaurant aus unserer Sicht nicht wirklich realistisch. Laut den von uns befragten Hotelbetreibern in St. Peter-Ording ist es schwierig ein Hotelrestaurant nur mit Hotelgästen auszulasten. Ein Fachartikel in der Allgemeinen Hotel- und Gastronomiezeitschrift vom 29.01.2013 bestätigt dies: „Es ist schwer, nur mit Hotelgästen den Laden so richtig auszulasten. - Obwohl sein Hotel immerhin 144 Zimmer und Suiten hat." Und weiter: „Wenn Sie eine gute Gastronomie im Hotel machen wollen, dann machen Sie keine Hotelgastronomie, sondern versuchen Sie, auch externe Gäste ins Restaurant zu bekommen“. Wir denken daher, dass es eher wahrscheinlich ist, dass der Investor nicht die 447 Restaurantsitzplätze leer lassen wird, wenn keine oder nur wenige Hotelgäste seine eigenen Restaurants besuchen würden, sondern dass diese 447 Plätze ebenfalls für die Öffentlichkeit frei gegeben werden. Damit stünde mehr als die fünffache Menge der oben berechneten Zahlen von 4.380 Restaurantgästen für externe Gäste zur Verfügung. Was das für die hier kalkulierten Besucherzahlen bedeutet, wenn sich diese Zahl verfünffacht, kann jeder selbst ausrechnen.

 

zu 5.:  Schriftliche Angaben zur genauen Verweildauer der Mütter und Kinder, die damals im Kinderkurheim zur Kur waren, liegen uns nicht vor. Aber laut Aussagen ehemaliger Mitarbeiter und Gästen des Kinderkurheims lag die Verweildauer der Mütter und Kinder damals bei durchschnittlich 25 Nächten. Diese angenommene Zahl scheint auch realistisch, weil ein üblicher Aufenthalt in Kuranstalten zwischen 3 und 4 Wochen liegt. Vgl. hierzu auch den Presse-Artikel T-Online vom 23.10.2013: "Die Dauer einer Kur, die ambulant erfolgt, beträgt in der Regel drei Wochen für die Primärprävention und vier Wochen für die Sekundärprävention."

zu 5.:  die Verweildauer von Gästen in Hotels beträgt durchschnittlich 2,4 Tage in Schleswig-Holstein laut Sparkassen-Tourismusbarometer Schleswig-Holstein, Jahresbericht 2018, dort Seite 30, Abbildung 8). Für St. Peter-Ording haben wir nun eine geschätzte Dauer von 3 Tagen angenommen. Dies deckt sich mit Aussagen von uns befragten Hotelbetreibern in St. Peter-Ording, wonach der Trend dahin geht, dass immer kürzere Verweildauern der Gäste festzustellen sind. Vgl. auch als Quelle: „Touristisches Entwicklungskonzept für St. Peter Ording“ Abschlussbericht 2017, S. 15: "Die Gäste- und Übernachtungszahlen stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an, hier die Ankünfte überproportional zu den Übernachtungszahlen, was u.a. mit der sinkenden Aufenthaltsdauer durch a) dem Trend zu Kurzreisen und b) aufgrund von Kurzaufenthalten in den attraktiven neuen Hotels zu erklären ist.".

 

zu 6.:  die Zahl der täglichen PKW-Bewegungen wurde anhand von Umfragen mit Anwohnern und ehemaligen Mitarbeitern des Kinderkurheims geschätzt. Im Kinderkurheim gab es nur sehr wenigen PKW-Verkehr. Tatsächlich reisten die Mütter und Kinder überwiegend nicht mit dem PKW an, sondern per Bahn. Dort verbrachten sie im Durchschnitt 25 Tage, unter anderem mit ausgedehnten Spaziergängen oder Fahrradtouren an der heilenden Nordseeluft. Das war gerade der Sinn der Kureinrichtung. Ein Auto war nicht notwendig für eine solche Kur. Zudem gab es im Vergleich zu einem Hotel keine große Anzahl an täglich anreisendem Personal. Auch die Zahl an Versorgungslieferungen per LKW (Wäsche, Lebensmittel, Müll) waren nicht vergleichbar mit denen eines großen Wellness-Hotels.

zu 6.:  Im UFO-Hotel sind 354 KFZ-Bewegungen zu erwarten (Quelle: vgl. zu 2. dort Ziffer 7.2.2, S. 104-105). Vgl. auch Husumer Nachrichten vom 04.04.2019, Seite 12: „Verkehrsplaner Alexander Reimann, der mit 354 KFZ-Fahrten pro Tag rechnet […]“. Laut Aussagen der von uns befragten Anwohner in St. Peter-Ording, ist selbst diese Zahl nicht realistisch. Sie rechnen mit wesentlich mehr Verkehrsbewegungen.

 

zu 7.:  Eine exakte Anzahl der Restaurant-Sitzplätze im damaligen Kinderkurheim liegt uns nicht vor. Diese Zahl entspricht Angaben von ehemaligen Mitarbeitern. (Quelle: vgl. zu 4.). Dies ist im Übrigen auch nicht wichtig. Denn das Kinderkurheim hatte gar kein Restaurant, welches der Öffentlichkeit zugänglich war. Es gab lediglich einen Speisesaal für die dort wohnen Mütter mit Ihren Kindern. Es waren somit nur 170 Plätze für die anwesenden Kurgäste vorhanden.

zu 7.:  Im UFO-Hotel sind 544 Restaurant-Sitzplätze geplant (Quelle: vgl. zu 2. dort Ziffer 7.2.2, S. 104). Vgl. hierzu auch oben zu 4. 

 

zu 8.:  Im Kinderkurheim gab es nur wenig PKW-Verkehr (vgl. zu 6.) und keine der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche (keinen Besucherverkehr von Restaurants). Auch Versorgungslieferungen per LKW (Wäsche, Lebensmittel, Müll) waren sehr wenig. Zudem war auch keine aufwändige laute Klimatechnik notwendig, die bspw. für das Betreiben eines Wellness-Hotels notwendig wäre. Die Lärmemissionen waren nicht zuletzt auch nach Aussagen der von uns befragten Einwohner von St. Peter-Ording als sehr gering einzustufen.

zu 8.:  Im UFO-Hotel entsteht ein Lärmpegel tagsüber von 51 dB und nachts 36 dB, Quelle: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79" (Stand : 20.12.2018), Ziffer 7.3.4, S. 115-116 insbesondere das vom Investor selbst beauftragte Lärmgutachten der Lärmkontor GmbH vom 14.12.2018 mit dem Titel "Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 am Strandweg in St. Peter-Ording", dort Anlage 3a Beurteilungspegel). Danach überschreiten die durch das geplante UFO-Hotel verursachten Lärm-Immissionen sogar die in Großstädten erlaubten Grenzwerte für Lärmpegel.

Fussnoten:

*1 Quelle: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Nr. 79, Ziffer 6.2.1.4, S.47 (Stand: 20.12.2018)

*2 Quelle: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Nr. 79, Ziffer 1, S.12 (Stand: 20.12.2018)

*3 Quelle: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Nr. 79, Ziffer 1, S.12 (Stand: 20.12.2018)

*4 Quelle: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Nr. 79, Ziffer 6.2.1.4, S.48 (Stand: 20.12.2018)

*5 Quelle: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Nr. 79, Ziffer 6.2.2.1, S.66 (Stand: 20.12.2018)

*6 Quelle: NABU Stellungnahme zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 79, Landesstelle Fledermausschutz und -forschung, S. 3;  Stellungnahme der AG-29 (Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig Holstein) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79, S.2 (Stand: 20.12.2018)

*7 Quelle: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Nr. 79, Ziffer 6.2.2 und 6.6.3, S. 84 (Stand: 20.12.2018)

*8 Quelle: Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79", dort Ziffer 7.1.1, S. 91 (Stand: 20.12.2018)

*20 Dieser Punkt wurde wurde uns schriftlich vom Eigentümer des Grundstücks am 16.08.2019 mitgeteilt.

*21 Dies ergibt sich aus dem öffentlich für jedermann einsehbaren Handelsregister der Dritte Hotel Seeburg GmbH (Stand: 19.08.2019).

*22 Dies ergibt sich aus der öffentlich für jedermann einsehbaren Gesellschafterliste der Dritte Hotel Seeburg GmbH (Stand: 19.08.2019).

*23 Dies wurde vom Eigentümer des Grundstücks (schriftlich) mitgeteilt.

*24 Dies ergibt sich aus den öffentlich für jedermann einsehbaren Handelsregistern der KRM Leasing GmbH & Co. KG und KRM  Leasing Verwaltungs GmbH (Stand: 30.08.2019). Die KRM Leasing GmbH & Co. KG wird vertreten von der KRM Leasing Verwaltungs GmbH. Diese wiederum wird vertreten von den Geschäftsführern Herrn Karl-Rudolf Mankel und Frau Gisela Mankel.